ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge (elektronischer und schriftlicher Form ) mit Tim Kanik, Roonstraße 76, 47799 Krefeld. Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
Angebot
Unsere Angebote verstehen sich zunächst freibleibend und unverbindlich.Erst durch schriftliche Bestätigung der Angebotsannahme des Kunden wird es verbindlich. Alle Preise gelten brutto incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von Tim Kanik durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung durch Rechnung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
Nutzungsvereinbarung
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Webseite werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Die Rechte zur Bearbeitung bzw. Weiterbearbeitung kann selbstverständlich vereinbart werden, ist jedoch im allgemeinen nicht Bestandteil der Vereinbarung. Die Vereinbarung hat ausschliesslich schriftlich zu erfolgen.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bzw. erstelltes Design und Scripte sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Tim Kanik erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Grafiken, Inhalte) bleibt allein bei Tim Kanik.
Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Tim Kanik bzw. wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.
Logo und Hinweis auf Erstellung
Von Tim Kanik ist berechtigt das Firmenlogo von Tim Kanik sowie den Hinweis „Webdesign und Webprogrammierung“ mit Link zur Webseite von https://clou-agency.de/ an der unteren rechten Ecke der erstellten Webseite zu platzieren. Dies ist ein Hinweis auf den Hersteller der Seite und ist im allgemeinen in der Erstellung von Webseiten ein übliche Praxis.
Link und Referenzverlinkung
Tim Kanik hat, wenn es keine gesonderte Vereinbarung gibt, das Recht das erstellte Design auf der Webseite von Tim Kanik als Beispielarbeit zu zeigen und auch einen Link zum Webprojekt setzen zu dürfen.
Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt grundsätzlich Krefeld vereinbart.
Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns (gleich in welcher Form) übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
Alle von der Agentur für den Kunden hergestellten Berichte, Fotos, Druckunterlagen, Werbetexte, Filme und Illustrationen sind von der Agentur ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren und nach Abschluss von Bestellungen/Rechnung dem Kunden, ohne Zusatzkosten, auf Wunsch auszuhändigen. Die vorgenannten Unterlagen werden in digitaler Form aufbewahrt und herausgegeben. Werden Duplikate von Reinzeichnungen, Videos etc. vom Kunden nochmalig angefordert, so werden diese nach Aufwand berechnet.
Alle von der Agentur in Anspruch genommenen Dienstleistungen, Softwaretools und Strategien sind jederzeit alleiniges Eigentum der Agentur. Der Kunde erkennt an, dass das die Agentur bestehende Materialien, Softwaretools und Strategien zum Nutzen des Kunden verwenden und ändern kann und das der Kunde keine Rechte an diesen Materialien hat.
Die Kosten der Zusammenstellung, Versendung, Verpackung und Aufbewahrung von Daten der über die vereinbarte Frist hinaus, sowie gegebenenfalls die Kosten des Abtransports und der Vernichtung und jeglicher damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.
Garantie
Das Unternehmen garantiert keine bestimmte Leistungsstufe oder Ergebnisse. Ein Beispiel für Ergebnisse, die für andere Kunden der Gesellschaft erzielt wurden, kann als Marketinginstrument verwendet und dem Kunden nur zu Demonstrationszwecken gezeigt werden und sollte vom Kunden nicht als Hinweis auf versprochene Ergebnisse oder das Niveau der Ergebnisse ausgelegt werden.
Domainkauf und Vertragspartner
Unsere Agentur wird im Namen des Kunden eine Domain kaufen, welche den Namen der Firma des Kunden beinhaltet. Diese Domain wird für die Bewerberseite des Kunden genutzt. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde als Vertragspartner für diese Domain.
Nutzungsrecht am Logo des Kunden:
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Einräumung des Nutzungsrechts Mit Abschluss des Vertrages räumt der Kunde der Agentur das nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Logo des Kunden als Referenz in Bild und Schrift auf der Internetseite der Agentur und in weiteren Werbematerialien zu nutzen. Die Agentur ist berechtigt, das Logo in veränderter oder unveränderter Form zu nutzen.
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Verwendungszweck Die Agentur darf das Logo des Kunden ausschließlich als Referenz auf ihrer Internetseite und in Werbematerialien verwenden. Eine Weitergabe des Logos an Dritte oder die Nutzung des Logos für andere Zwecke ist ausgeschlossen.
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Urheberrecht und Markenschutz Der Kunde versichert, dass er Inhaber der Urheber- und Markenrechte an dem Logo ist und dass er zur Einräumung des Nutzungsrechts befugt ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf das Logo freizustellen.
Einräumung von Nutzungsrechten
Der Auftraggeber erhält alle Nutzungsrechte an den vom Kunden zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen einfach (nicht ausschließlich), sowie zeitlich, Umfang und räumlich unbeschränkt. Die Weiterverwendung der erbrachten Leistungen für den weiteren eigenen Gebrauch ist dem Auftraggeber nach Beendigung des Vertrags gestattet. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte an jeglicher kreativer Arbeit mit der Zahlung der Vergütung. Das Urheberrecht bleibt bei der Agentur.
Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, beispielsweise von Darstellern, Sprechern, Models, wird die Agentur im Umfang auf den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrag vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren.
Ausschließliche Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen eine zusätzliche Vergütung von mindestens zusätzlichen 100 % des, für die jeweilige Bildnutzung bzw. Videonutzung fälligen Grundhonorars.
Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden auf diesen übertragen.
Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
Der Kunde stimmt zu, dass das Unternehmen das Recht hat, Materialien, die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio des Unternehmens, Muster, Eigenwerbung einschließlich Werbung für das Geschäft des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook oder Instagram, oder jede andere Social Media-Plattform zu verwenden. Für den Fall, dass der Kunde bestimmte Materialien von der Freigabe gemäß diesem Absatz ausschließen oder den Zeitraum einer solchen Freigabe begrenzen möchte, können das Unternehmen und der Kunde schriftlich einer solchen Einschränkung zustimmen.
Haftung
Die Haftung der Agentur, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), wie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.
Die Agentur haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers gegen den Auftraggeber verhängt werden.
Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Sollten Deadlines von Seiten der Agentur nicht eingehalten werden oder es aus unabsehbaren Gründen zu zeitlichen oder rahmentlichen Änderungen kommt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung.
Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Zusätzliche Aufgaben oder eine abgesprochene Erweiterung des Projektumfangs wird hingegen zusätzlich honoriert.
Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Kündigung
Diese Vereinbarung kann von keiner der Parteien vor nach dem oben genannten Datum gekündigt werden.
Für den Fall, dass der Kunde die nachstehenden Dienstleistungen kündigen möchte, muss der Kunde mindestens sieben Tage vor dem gewünschten Kündigungstermin eine schriftliche Kündigung an die Gesellschaft richten. Schriftliche Kündigungsanträge können per E-Mail gestellt werden. Wenn der Kunde diese Vereinbarung schriftlich kündigt, werden alle dem Unternehmen geschuldeten Beträge sofort fällig und werden automatisch mit der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode verrechnet.
Unter keinen Umständen wird die Gesellschaft den für die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen gezahlten Betrag zurückerstatten.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Berlin. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss internationaler Privatrechtsabkommen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand 29.03.2023